• 25.04.2024

Pressemitteilung: Kinderehen wirksam bekämpfen - TERRE DES FEMMES begrüßt den Referentenentwurf, fordert aber dringend Nachbesserungen

Berlin, den 24.04.24. TERRE DES FEMMES begrüßt es, dass im Ausland geschlossene Kinderehen auch in Zukunft nichtig sein sollen, und die Folgen der Unwirksamkeit besser geregelt werden, etwa was Unterhaltszahlungen betrifft.

TERRE DES FEMMES fordert allerdings weitere Änderungen und hat dazu eine Stellungnahme an das Bundesjustizministerium geschickt, die hier nachzulesen ist.

„Ehen, die in Deutschland nichtig sind, müssen bundeseinheitlich registriert werden, weiterhin muss in jedem Fall das Jugendamt eingeschaltet werden, um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen“, sagt Myria Böhmecke, Referatsleiterin Gewalt im Namen der Ehre bei TERRE DES FEMMES.

„Heilung“ für minderjährig geschlossene „Ehen“?

Eine Neuerung im Referentenentwurf, die TERRE DES FEMMES für sehr problematisch hält, ist die so genannte „Heilungsmöglichkeit“ von Ehen, die unter 16 Jahren im Ausland geschlossen wurden: Diese sollen mit Erreichen der Volljährigkeit in Deutschland vor einem Standesamt bestätigt und fortgeführt werden können. Dieser Termin soll gemeinsam und ohne vorherige Einzelberatung stattfinden – dabei wäre dies für Frauen in Zwangssituationen eine Chance, mehr über ihre Rechte zu erfahren und sich Hilfe zu holen. Ohne ein vorheriges Einzelgespräch mit einer qualifizierten Beratung besteht ein hohes Risiko, dass die minderjährig Verheirateten unter Druck gesetzt werden, die Ehe weiterzuleben. Viele Frauen befürchten zudem, ohne den „Ehemann“ ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren, obwohl das nicht der Fall ist.

Myria Böhmecke dazu: „Es ist widersprüchlich: Ehen mit unter 16jährigen werden - zu Recht - für nichtig erklärt, da hier grundsätzlich von einer Zwangsehe ausgegangen wird. Dennoch geht der Referentenentwurf des Justizministeriums nun davon aus, dass diese nichtige Ehe mit Erreichen der Volljährigkeit eine „Heilung“ erfahren hat und die potentielle Bedrohungslage auf einmal nicht mehr existiert.  Dies geht an der Realität vorbei und verhindert Hilfe für Frauen, die oft schon seit Jahren unter einer erzwungenen Ehe leiden.“

Fakten zur Früh- und Zwangsehe weltweit

Früh- und Kinderehen betreffen insbesondere Mädchen: Laut UNICEF leben derzeit weltweit 640 Millionen Frauen, die unter 18 Jahren verheiratet wurden, jedes Jahr kommen 12 Millionen weitere Mädchen dazu. Früh- und Kinderehen gelten als schädliche traditionelle Praxis und Menschenrechtsverletzung, die Folgen sind oft frühe Schwangerschaften, die mit einem großen gesundheitlichen Risiko einhergehen, lebenslange Abhängigkeiten und Armut sowie ein großes Risiko von häuslicher und sexualisierter Gewalt.

Hintergrund: Bundesverfassungsgericht fordert Gesetzesänderung bis Juni

Das Bundesverfassungsgericht hatte letztes Frühjahr festgelegt, dass der Gesetzgeber in Bezug auf die Nichtigkeitsregelung bis 30. Juni 2024 Zeit hat, zwei Nachbesserungen umzusetzen: Regelungen über die Folgen der Unwirksamkeit von Ehen, die mit Personen unter 16 Jahren geschlossen wurden sowie über Fortsetzungsmöglichkeiten der Ehe mit Erreichen der Volljährigkeit.

Weiterführende Links

Weitere Forderungen von TERRE DES FEMMES

Informationsschrift: „Mythen rund um das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“

Hintergrundinformationen zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Broschüre: „Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen"

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